Herzlich willkommen auf unserer Seite für Notdienste am Wochenende und an Feiertagen

Hier finden Sie wichtige Informationen darüber, wie Sie in dringenden Notfällen außerhalb der regulären Geschäftszeiten Unterstützung erhalten können.


Wann sollten Sie den Notdienst kontaktieren?

Bitte beachten Sie: Notfall bedeutet auch Notfall!

Es gilt: Notreparaturen in den Mietwohnungen dürfen nur beauftragt werden, wenn dies dringend erforderlich ist. Darunter fallen keine Reparaturen eines Mangels. Überlegen Sie sorgfältig, ob die Beauftragung einer Notreparatur wirklich verhältnismäßig ist. Dies ist maßgeblich für die Verteilung der Kosten. Auch wenn die Heizung an einem Wochenende ausfällt, dann ist dies kein Grund für die Beauftragung eines Notdienstes!

 

Voraussetzungen für einen Notfall

  1. Es muss sich um einen echten Notfall handeln,
  2. weder der Vermieter noch eine andere zuständige Person (z.B. Hausverwaltung, Hausmeister) ist kurzfristig (z.B. nachts, am Wochenende) zu erreichen,
  3. und schnelles Handeln ist unbedingt dringlich erforderlich - würden nicht sofort Maßnahmen eingeleitet, dann könnte sich der Schaden vergrößern (z.B. bei einem Wasserrohrbruch oder auch bei einem Unwetter). Hier greift die Schadenminderungspflicht des Mieters.

 

Beispiele:

  1. Warmwasserversorgung: Der Ausfall (auch am Wochenende) ist im Allgemeinen kein ausreichender Grund für die Beauftragung eines Notdienstes. Zumutbar ist, dass heißes Wasser einige Tage auf dem Herd bereitet wird.
  2. Heizungsausfall: Der Ausfall der Heizung rechtfertigt äußerst selten die Beauftragung eines Notdienstes. Es ist zumutbar, dass man sich mit Radiatoren behilft, die Reparatur vom Vermieter einfordert.
  3. Verstopfungen Abflüsse, Rohre: Tritt als Folge einer Verstopfung Abwasser über die Spüle bzw. Toilette aus (Rückstau) und verursacht eine Überschwemmung, die in Ihrer bzw. anderen Wohnungen zu weiteren Schäden führen kann, so ist die Beauftragung eines Notdienstes selbstverständlich nötig. Hier greift die Schadenminderungspflicht des Mieters.
  4. Keller unter Wasser: Auch hier greift die Schadensminderungspflicht des Mieters, ein Notdienst ist zu beauftragen.

 

Unsere festen Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Für Notfälle außerhalb unserer Geschäftszeiten, während den Wochenenden und Feiertagen stehen Ihnen folgende Firmen zur Verfügung:

 

Standort Uelzen

Sanitär:

Aevermann GmbH, Uelzen

 Tel: 0581-77029

 Johnny Beusse, Suhlendorf

Tel.: 05820-1435

 

Elektrik:

 Peter Feller, Uelzen

 Tel.: 0581-3892136

 

 

Standort Salzwedel

Sanitär:

Hilmar Krüger GmbH & Co. KG, Salzwedel

 Tel: 03901-422420

 

Elektrik:
Elektro-Klupsch, Salzwedel

Tel.: 03901-422342

 

 

Standort Berlin

Hetzer Immobilien GmbH

Kaier-Wilhelm-Str. 17, 12247 Berlin

Tel.: 030 74304670