Sie kennen einen Nachbarn oder jemanden aus dem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis der oder die seine Immobilie verkaufen möchte? Dann informieren Sie uns. Wir garantieren Ihnen eine Tippgeber-Prämie, wenn Ihr Tipp zu einem Abschluss führt. Dabei ist es auch nicht entscheidend, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, eine Gewerbehalle, eine Wohnung, ein Grundstück oder einen Resthof handelt.
Checkliste für die Tippgeber-Prämie:
Wenn dieses auf Sie zutrifft, senden Sie uns Ihre Informationen über das Kontaktformular auf unserer Website mit Ihren eigenen Kontaktdaten und natürlich den Kontaktdaten des Eigentümers der Immobilie. Bei dem Feld, wo die Objektnummer normalerweise eingetragen werden sollte, können Sie gerne „Tippgeber-Prämie“ schreiben. Sie können uns auch mitteilen, dass sie anonym bleiben wollen. Dann wird der Eigentümer nicht erfahren, dass Sie uns den heißen Tipp gegeben haben. Denn wir stehen für Diskretion, Erfahrung und Zuverlässigkeit.
Wann erhalten Sie die Tippgeber-Prämie?
Sie erhalten die Tippgeber-Prämie nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilie.
Sie kennen jemanden, der oder die sein Haus veräußern möchte?
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