Widerrufsrecht bei Maklern

Wir sind seit dem 13.06.2014 gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Widerrufbelehrung zuschicken, wenn Sie Interesse an einem bestimmten Objekt haben. Aufgrund der EU-Verbraucherrechterichtline (VRRL) sind Makler verpflichtet noch vor dem Austausch wichtiger Informationen über das Widerrufsrecht zu belehren. Weiterhin müssen wir Ihnen die Möglichkeit geben, auf das Widerrufsrecht zu verzichten.

 

Falls Sie nicht auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten, müssen wir die 14-tägige Frist abwarten und können Ihnen erst dann das Exposé zusenden. Durch Anforderung eines Exposés und die Anfrage hinsichtlich eines Besichtigungstermins, schließt der Kunde einen Maklervertrag. Wichtig hierbei ist allerdings, dass aus diesem Vertrag noch keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Makler entstehen, wenn die Immobilie nicht gekauft wird.

 

Sie müssen auch nicht nach einer Besichtigung den Maklervertrag aktiv widerrufen, wenn die angebotene Immobilie Ihnen nicht gefällt.

 

Die Provision entsteht erst mit zustande kommen eines notariellen Kaufvertrages bzw. bei zustande kommen eines Miet-, Nutzungs- oder Pachtvertrages.

 

Falls Sie trotzdem noch Bedenken haben sollten, kontaktieren Sie uns unbedingt. Wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen.

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